Unterstützungsvoraussetzungen

Wie bekommen Familien diese Unterstützung?

  • Eltern müssen sich an ihr örtliches Jugendamt wenden. Hier besprechen sie mit dem zuständigen Sozialarbeiter ihre Situation. Es muss ein Antrag gestellt und bewilligt werden.
  • Die Ziele der Hilfe werden für jedes Kind, jeden Jugendlichen bzw. jede Familie in einem Hilfeplan passgenau festgeschrieben und konkretisiert. Dabei sollen die jeweils nächsten Schritte in Richtung der Ziele für den Zeitraum benannt werden, der im Hilfeplan festgelegt ist.
  • Dazu können diagnostische und therapeutische Leistungen gesondert vereinbart werden. Durch einen ressourcenorientierten Ansatz werden die Familien, Kinder/Jugendlichen aktiv und selbstverantwortlich am Lösungsprozess beteiligt. Hier ist es uns wichtig, dass die Familie das Tempo vorgibt, eigene Schwerpunkte setzt und bearbeitet.
  • Vorausgesetzt werden Bereitschaft zur Mitarbeit und Akzeptanz des Hilfsangebotes.
  • Bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung wird in enger Absprache mit der zuständigen Fachstelle bzw. ASD eine konkrete Interventionsplanung erarbeitet. In akuten Situationen gibt es die Möglichkeit der Inobhutnahme.
  • Die Beendigung der Hilfe erfolgt entsprechend der Vereinbarung mit der Fachstelle bzw. dem ASD im Rahmen des Hilfeplanes. Gemeinsame Planung und Vorbereitung der evtl. veränderten Lebenssituation nach Beendigung der Hilfe wird in der Abschlussphase mit der Familie oder dem Jugendlichen vorgenommen.
  • Bei der Nachbetreuung ist durch Reduzierung des Stundenangebotes ein „Ausschleichen“ unter Beibehaltung von Beziehungskontinuität möglich.

Nach oben

 

Nach oben