Unterstützungsvoraussetzungen
Wie bekommen Familien diese Unterstützung?
- Eltern müssen sich an ihr örtliches Jugendamt wenden. Hier besprechen sie mit dem zuständigen Sozialarbeiter ihre Situation. Es muss ein Antrag gestellt und bewilligt werden.
- Die Ziele der Hilfe werden für jedes Kind, jeden Jugendlichen bzw. jede Familie in einem Hilfeplan passgenau festgeschrieben und konkretisiert. Dabei sollen die jeweils nächsten Schritte in Richtung der Ziele für den Zeitraum benannt werden, der im Hilfeplan festgelegt ist.
- Dazu können diagnostische
und therapeutische Leistungen gesondert vereinbart werden. Durch einen
ressourcenorientierten Ansatz werden die Familien, Kinder/Jugendlichen aktiv
und selbstverantwortlich am Lösungsprozess beteiligt. Hier ist es uns wichtig, dass die Familie
das Tempo vorgibt, eigene Schwerpunkte
setzt und bearbeitet.
- Vorausgesetzt werden
Bereitschaft zur Mitarbeit und Akzeptanz des Hilfsangebotes.
- Bei Verdacht auf
Kindeswohlgefährdung wird in enger Absprache mit der zuständigen Fachstelle
bzw. ASD eine konkrete Interventionsplanung erarbeitet.
In akuten Situationen gibt es die Möglichkeit der Inobhutnahme.
- Die Beendigung der Hilfe erfolgt entsprechend der Vereinbarung mit der Fachstelle bzw. dem ASD im Rahmen des Hilfeplanes. Gemeinsame Planung und Vorbereitung der evtl. veränderten Lebenssituation nach Beendigung der Hilfe wird in der Abschlussphase mit der Familie oder dem Jugendlichen vorgenommen.
- Bei der Nachbetreuung ist durch Reduzierung des Stundenangebotes ein „Ausschleichen“ unter Beibehaltung von Beziehungskontinuität möglich.
