Soziales Kompetenztraining
Soziales Kompetenztraining im Rahmen der Jugendgerichtshilfe
Wer Besucht den Trainingskurs?
Jugendliche und Heranwachsende die mit dem Gestz in Konflikt geraten sind. Für sie stellt der Soziale Kompetenztrainingskurs eine von mehren Möglichkeiten dar, pädagogisch Einfluss auf die Entwicklung zu nehmen.
Die Maßnahme wird durch das Jugendgerichtsgesetz, § 10 und § 15 gesetzlich geregelt. Sie wird in der Regel durch eine jugendrichterliche Weisung auferlegt und von der zuständigen Jugendgerichtshilfe überwacht.
Es können bis zu 10 Personen teilnehmen.
