Mädchenwohngruppe
Stationäre Mädchenwohngruppe
Die Mädchenwohngruppe in Nidda-Wallernhausen arbeitet seit ca. 15 Jahren erfolgreich mit einem mädchenspezifischen Angebot auf der Grundlage der §§ 27, 34, 35 a sowie § 41 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (SGBVIII).
