Inobhutnahme

Die Notaufnahme eines Kindes oder Jugendlichen ist eine vorläufige Unterbringungsform für Minderjährige, die sich in Not- und Konfliktsituationen befinden und im Rahmen von Krisenintervention kurzfristig betreut werden müssen.

Rechtsgrundlage der Inobhutnahme:

  • § 42 SGB VIII  Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen, in Verbindung mit
  • § 27 SGB VIII  Hilfen zur Erziehung und
  • § 36 SGB VIII  Hilfeplan und Mitwirkung

Diese vorübergehende Unterbringung eines Kindes/Jugendlichen sollte nach Beginn der Inobhutnahme zu einer Klärung seiner Perspektive führen.

Dieses Angebot richtet sich an weibliche Kinder- und Jugendliche ab 12 Jahren

  • die aus Krisensituationen herausgenommen werden müssen beziehungsweise sich in Not befinden
  • deren körperliches, geistiges oder seelisches Wohlergehen akut gefährdet ist
  • und für aufgegriffene Kinder- und Jugendliche z. B. durch die Polizei

Im Rahmen der Inobhutnahme werden, je nach Bedarf und Vereinbarung, folgende Leistungen erbracht:

  • kurzfristige Aufnahme und Primärversorgung
  • emotionale und physische Erstversorgung, evtl. medizinische Betreuung
  • Krisenintervention
  • Begleitung der/des Minderjährigen bei weiteren Schritten
  • Hilfe bei der Erarbeitung von Perspektiven
  • fachliche Betreuung an 24 Stunden/Tag
  • Begleitung zu Fachdiensten
  • Diagnostikmöglichkeiten

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