Inobhutnahme
Die Notaufnahme eines Kindes oder Jugendlichen ist eine vorläufige Unterbringungsform für Minderjährige, die sich in Not- und Konfliktsituationen befinden und im Rahmen von Krisenintervention kurzfristig betreut werden müssen.
Rechtsgrundlage der Inobhutnahme:
- § 42 SGB VIII Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen, in Verbindung mit
- § 27 SGB VIII Hilfen zur Erziehung und
- § 36 SGB VIII Hilfeplan und Mitwirkung
Diese vorübergehende Unterbringung eines Kindes/Jugendlichen sollte nach Beginn der Inobhutnahme zu einer Klärung seiner Perspektive führen.
Dieses Angebot richtet sich an weibliche Kinder- und Jugendliche ab 12 Jahren
- die aus Krisensituationen herausgenommen werden müssen beziehungsweise sich in Not befinden
- deren körperliches, geistiges oder seelisches Wohlergehen akut gefährdet ist
- und für aufgegriffene Kinder- und Jugendliche z. B. durch die Polizei
Im Rahmen der Inobhutnahme werden, je nach Bedarf und Vereinbarung, folgende Leistungen erbracht:
- kurzfristige Aufnahme und Primärversorgung
- emotionale und physische Erstversorgung, evtl. medizinische Betreuung
- Krisenintervention
- Begleitung der/des Minderjährigen bei weiteren Schritten
- Hilfe bei der Erarbeitung von Perspektiven
- fachliche Betreuung an 24 Stunden/Tag
- Begleitung zu Fachdiensten
- Diagnostikmöglichkeiten
