Familienhilfe

Flexible und Ambulante Hilfen

Flexible Hilfen werden nach den unten aufgeführten Rechtsnormen des SGB VIII für einzelne Personen oder Familien/Gruppen angeboten. Hier wird besonderer Wert auf eine der Situation und den Erfordernissen angepasste Unterstützung gelegt.

Hilfe zur Erziehung in Form von Sozialer Gruppenarbeit gem. § 27. in Verbindung mit

  • § 30 SGB VIII Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer
  • § 31 SGB VIII Sozialpädagogische Familienhilfe
  • § 35aSGB VIII Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
  • § 41 SGB VII Hilfe für junge Volljährige, Nachbetreuung

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