Familienhilfe
Flexible und Ambulante Hilfen
Flexible Hilfen werden nach den unten aufgeführten Rechtsnormen des SGB VIII für einzelne Personen oder Familien/Gruppen angeboten. Hier wird besonderer Wert auf eine der Situation und den Erfordernissen angepasste Unterstützung gelegt.
Hilfe zur Erziehung in Form von Sozialer Gruppenarbeit gem. § 27. in Verbindung mit
- § 30 SGB VIII Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer
- § 31 SGB VIII Sozialpädagogische Familienhilfe
- § 35aSGB VIII Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
- § 41 SGB VII Hilfe für junge Volljährige, Nachbetreuung
